Gabelstaplerfahrer-Ausbildung

Ihr Nutzen

 

Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27) "Flurförderzeuge" enthält Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Gabelstaplern. Gemäß § 7 dieser Vorschrift, darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern von Gabelstaplern, nur Personen beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt sind, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Im Rahmen unserer Veranstaltung erhalten die Teilnehmer einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen. Weiterhin werden die praktischen Grundlagen zur Bedienung von Gabelstaplern vermittelt. Nach dem Besuch unseres Seminars sind Sie in der Lage, einen Gabelstapler sicher zu bedienen und dürfen diesen nach der schriftlichen Beauftragung durch den Unternehmer führen.

 

 

 

 

Teilnehmerkreis

 

Personen, die eine Ausbildung nach der Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge" DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27) für Gabelstapler benötigen.

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