Überprüfung von Hebezeuge und Lastaufnahmeeinrichtungen

Krane und Hebezeuge sind sicherheitsrelevante Anlagen, deren technisch einwandfreier Zustand Voraussetzung für einen unfallfreien betrieblichen Ablauf ist. Der Gesetzgeber schreibt aus diesem Grund wiederkehrende Prüfungen von Kranen und Hebezeuge über die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vor. Die Berufsgenossenschaften als Sozialversicherungsträger geben mit ihren Unfallverhütungsvorschriften (hier speziell die BGV D6 "Krane", BGV D8 "Winden, Hub- und Zuggeräte" sowie BGG 905 "Prüfung von Kranen") Hinweise zur Umsetzung. Die Verantwortung für die Prüfung liegt beim Betreiber der Krananlagen und Hebezeuge. Die Unfallverhütungsvorschriften als autonomes Satzungsrecht schreiben dabei wiederkehrende Prüfungen durch Sachkundige abhängig von den betrieblichen Einsatzbedingungen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich vor.


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