Überprüfung von Erdbaumaschinen und Flurförderzeuge

Jährliche UVV-Prüfung von Baumaschinen, Gabelstaplern und Flurförderzeugen

Regelmäßige Prüfung von Flurförderzeugen nach  BGV D27-Flurförderzeuge

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Flurförderzeuge, ihre Anbaugeräte sowie die nach dieser Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen erforderlichen Sicherheitseinrichtungen in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Sachkundigenprüfung für Erdbaumaschinen gem. BGR 500 alt VBG 40 § 50
für z.B. Bagger, Radlader, Walzenzüge, Planierraupen, Dumper, Grabenfräsen usw.

Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (UVV) sind ein Bestandteil der Regelungen zur Arbeitssicherheit. Sie sind Gesetzen gleichgestellt. Die darin vorgeschriebenen regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen von Maschinen werden üblicherweise als UVV-Prüfung benannt. Werden Baumaschinen oder Flurförderzeuge ohne gültige UVV-Prüfung weiter eingesetzt verliert der Betreiber im Schadensfall den Versicherungsschutz.


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